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   BVerwG, 28.10.1983 - 4 C 63.79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,3313
BVerwG, 28.10.1983 - 4 C 63.79 (https://dejure.org/1983,3313)
BVerwG, Entscheidung vom 28.10.1983 - 4 C 63.79 (https://dejure.org/1983,3313)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Oktober 1983 - 4 C 63.79 (https://dejure.org/1983,3313)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Privilegierung - Zweck - Nutzungsänderung - Gebäude

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 35 Abs. 4 Nr. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 695
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 29.10.1982 - 4 C 6.78

    Nutzungsänderung einer privilegierten baulichen Anlage im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1983 - 4 C 63.79
    § 35 Abs. 4 BBauG erleichtert nicht die Nutzungsänderung für solche Gebäude, die zwar als privilegierte genehmigt, aber nicht privilegiert genutzt worden sind (wie Urteil vom 29. Oktober 1972 - BVerwG 4 C 6.78 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 191).

    Der Senat hat bereits entschieden, daß die Erleichterung der Zulassung von Nutzungsänderungen nach § 35 Abs. 4 BBauG 1976 nicht für zwar privilegiert genehmigte, aber nicht privilegiert genutzte Gebäude in Betracht kommt; im Urteil vom 29. Oktober 1982 - BVerwG 4 C 6.78 - (teilweise in Buchholz 406.11. § 35 BBauG Nr. 191) heißt es:.

  • BVerwG, 18.08.1982 - 4 C 33.81

    Nutzungsänderung - Einheitlicher Lebensvorgang - Aufgabe

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1983 - 4 C 63.79
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 18. August 1982 - BVerwG 4 C 33.81 - ausgeführt: § 35 Abs. 4 BBauG wolle, zur Erleichterung des Strukturwandels der Landwirtschaft, den Landwirten ermöglichen, von der bisherigen privilegierten Nutzung einer bestehenden baulichen Anlage zu einer neuen Nutzung zu wechseln; dabei stellten sich die Beendigung der bisherigen und der Beginn der neuen Nutzung als einheitlicher Vorgang dar, so daß die Vorschrift nicht anwendbar sei, wenn die frühere privilegierte Nutzung schon seit geraumer Zeit eingestellt sei.
  • BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 35.81

    Voraussetzungen für die zulässige Änderung der bisherigen Nutzung ohne

    Das bedeutet, daß sich die Nutzungsänderung auf solche baulichen Anlagen beziehen muß, die bereits tatsächlich privilegiert genutzt worden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. August 1982, a.a.O.; Urteil vom 29. Oktober 1982 - BVerwG 4 C 6.78 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 191; Urteil vom 31. Mai 1983 - BVerwG 4 C 16.79 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 202; Urteil vom 28. Oktober 1983 - BVerwG 4 C 63.79 - MDR 1984, 695).
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